(07.11.2016) Der Bundesrat hat am 04.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (sh. TOP 9 a, Drs. 514/16 (B) beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden.
Quelle: IBR News
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