(25.09.2017) Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 22.06.2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Es lockert das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen und passt die bisherigen Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen an das neue Medienverständnis an.
Quelle: IBR News
Link: Bundesrat: Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich