(21.07.2020) Das Bundeskabinett hat am 15.07.2020 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen (ArchLG) beschlossen. Notwendig wurde die Anpassung wegen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019.
Quelle: IBR News
Link: Bundeskabinett beschließt Entwurf des ArchLG