(01.07.2022) Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem Urteil vom 23.06.2022 mit der Frage befasst, ob die Regelung in § 16a Abs. 1 des Nachbargesetzes des Landes Berlin (NachbarG BIn), die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Quelle: IBR News
Link: Bundesgerichtshof zur materiellen Verfassungsmäßigkeit von § 16a NachbarG Bln (Grenzüberschreitende Wärmedämmung von Bestandsgebäuden)