Strengere Anforderungen an Verwertungskündigung formuliert
(28.09.2017) “Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der Mieterrechte gestärkt und strengere Anforderungen an die so genannte Verwertungskündigung eines Vermieters formuliert werden”, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das gestrige Urteile der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 243/16). “Längst nicht jedes wirtschaftliches Interesse oder der Wunsch, die höchstmögliche Rendite bzw. den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus einer Immobilie zu ziehen, rechtfertigt eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung.”
Quelle: IBR News
Link: Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte