(08.02.2017) Zu Krisenfirmen ist der Fiskus bislang gnädig – doch der Gnade fehlt die gesetzliche Grundlage. Der Bundesfinanzhof in München hat mit Beschluss vom 28.11.2016 den seit 2003 geltenden “Sanierungserlass” des Bundesfinanzministeriums gekippt. Nach dem Erlass konnten Sanierungsgewinne von der Ertragsteuer befreit werden. Mit dieser am 09.02.2017 veröffentlichten Grundsatzentscheidung des obersten Finanzgerichts wird die Sanierung pleitebedrohter Firmen schwieriger (Az.: GrS 1/15).
Quelle: IBR News
Link: Bundesfinanzhof kippt Sanierungserlass des Finanzministeriums