(14.05.2018) Verwendet ein Kläger beziehungsweise Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 01.01.2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit er den Mangel fristwahrend beheben kann. Dies hat das Bundessozialgericht am 09.05.2018 in einem Beschlussverfahren entschieden. Unter Umständen sei dem Betroffenen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, betonte das BSG.
Quelle: IBR News
Link: BSG: Gericht muss auf Unzulässigkeit einer Container-Signatur im elektronischen Rechtsverkehr hinweisen