(14.01.2022) In einer Stellungnahme zur Klärung des Verhältnisses anwaltlicher Rechtsdienstleistungen zu gewerblichen Rechtsdienstleistungen durch Inkassounternehmen verteidigt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das anwaltliche Berufsrecht als Qualitätsmerkmal und wendet sich gegen eine Lockerung anwaltlicher Berufspflichten. Gleichzeitig tritt sie für eine Modernisierung des anwaltlichen Werberechts ein und mahnt eine gesetzliche Konkretisierung des Inkassobegriffs an.
Quelle: IBR News
Link: BRAK gegen Lockerung anwaltlicher Berufspflichten