BRAK fordert unabhängige und selbstverwaltete anwaltliche Datenschutzaufsicht

(18.01.2021) Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer for­dert in einer Stel­lung­nah­me im Rah­men der Eva­lu­ie­rung des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes eine un­ab­hän­gi­ge, zen­tra­le und selbst­ver­wal­te­te an­walt­li­che Da­ten­schutz­auf­sicht. Die der­zei­ti­ge fö­de­ra­le Struk­tur der Auf­sicht mit den ver­schie­de­nen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den werde der an­walt­li­chen Un­ab­hän­gig­keit und Ver­schwie­gen­heit nicht ge­recht.

Quelle: IBR News
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