(04.10.2016) Zum für den 29.09.2016 angekündigten Starttermin durfte die BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) den rund 164.000 Rechtsanwälten nicht zur Verfügung stellen. “Wir hätten heute starten können, dürfen aber nicht”, sagte Präsident Ekkehart Schäfer am 29.09.2016. An der Inbetriebnahme gehindert ist die BRAK durch zwei einstweilige Anordnungen des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom Juni 2016, die zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln erwirkt hatten.
Quelle: IBR News
Link: BRAK: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach darf nicht starten