(22.06.2018) Das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG weist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr aus. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), deren Hauptversammlung nun am 27.06.2018 über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden will.
Quelle: IBR News
Link: BRAK: beA-Abschlussbericht liegt vor – Über Wiederinbetriebnahme wird bald entschieden