(25.08.2017) Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat- So der BGH in seinem gestern veröffentlichten Urteil.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Vermieter ist nicht Eigentümer: Tritt Erwerber in das Mietverhältnis ein?