(26.10.2016) Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.07.2016.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch?