BGH präzisiert Vorgehen bei Lärmbelästigung in Mietwohnung

(20.03.2017) Umfragen zufolge fühlen sich viele Menschen durch ihre Nachbarn mehr gestört als durch Verkehrslärm. Der Grund dafür ist in vielen Fällen ein schlechter Schallschutz. Hierzu hat der BGH gerade wieder eine Entscheidung veröffentlicht (Beschluss v. 21.02.2017, Az.: VIII ZR 1/16) und die Anforderungen an die Darlegung eines zur Mietminderung berechtigenden Mangels präzisiert.

Quelle: IBR News
Link: BGH präzisiert Vorgehen bei Lärmbelästigung in Mietwohnung

BGH präzisiert Vorgehen bei Lärmbelästigung in Mietwohnung

Ähnliche Beiträge

Klarheit im Detail: Sonderwünsche müssen eindeutig formuliert werden

(04.10.2024) Bauherren haben auch im Schlüsselfertigbau die Möglichkeit, das Haus entsprechend ihrer individuellen Vorstellungen errichten zu lassen. Ganz egal, ob es sich dabei um besondere Bodenbeläge, ein zusätzliches Badezimmer oder die Art der Wandfliesen handelt – solche Sonderwünsche, festgehalten in Bauvertrag und Baubeschreibung, werden von den Firmen in der Regel berücksichtigt, selbstverständlich für entsprechenden Aufpreis.

E-Handwerke und Gerüstbauer-Handwerk bringen Leitfaden zum Thema "Gerüstbau bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen" heraus

(04.10.2024) Die Energiewende ist eine gemeinsame Herausforderung. Ihre Umsetzung muss hochwertig und sicher erfolgen. Dafür organisieren die handwerklichen Fachverbände Kooperationen und entwickeln Hilfestellungen. Nun haben der ZVEH, die Bundesinnung und der Bundesverband Gerüstbau zusammen mit den Berufsgenossenschaften einen neuen Baustein für effizientes und sicheres Arbeiten vorgelegt. Quelle: IBR News Link: E-Handwerke und Gerüstbauer-Handwerk bringen Leitfaden

Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert

(04.10.2024) Seit 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte können nunmehr innerhalb der EU Parteien und ihre Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuschalten und anhören, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf. Quelle: IBR News Link: Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert