(20.03.2017) Umfragen zufolge fühlen sich viele Menschen durch ihre Nachbarn mehr gestört als durch Verkehrslärm. Der Grund dafür ist in vielen Fällen ein schlechter Schallschutz. Hierzu hat der BGH gerade wieder eine Entscheidung veröffentlicht (Beschluss v. 21.02.2017, Az.: VIII ZR 1/16) und die Anforderungen an die Darlegung eines zur Mietminderung berechtigenden Mangels präzisiert.
Quelle: IBR News
Link: BGH präzisiert Vorgehen bei Lärmbelästigung in Mietwohnung