(27.10.2017) Der Bundesgerichtshof hat heute über einen zwischen zwei Teileigentümerinnen geführten Rechtsstreit entschieden, der die Zulässigkeit der Nutzung einer früher als Altenpflegeheim dienenden Teileigentumseinheit u.a. als Flüchtlingsunterkunft zum Gegenstand hatte.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft?