(06.08.2019) Mit gestern veröffentlichtem Urteil vom 17.07.2019 hat der BGH entschieden, dass die hessische Mietenbegrenzungsverordnung von November 2015 nichtig ist, weil sie entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß begründet bzw. die Begründung nicht veröffentlicht worden ist.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Mietpreisbremse in Hessen ist nichtig