(25.04.2018) Sind im Bereich des Gemeinschaftseigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen (hier: massive Durchfeuchtungen der Wände), ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer können die Sanierung verlangen; dies gilt auch dann, wenn die betroffenen Einheiten im Souterrain eines Altbaus belegen sind. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 04.05.2018.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Massive Durchfeuchtungen der Wände bedürfen zwingend sofortiger Instandsetzung!