(05.10.2017) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen.
Quelle: IBR News
Link: BGH konkretisiert von Maklern in Immobilienanzeigen zum Energieverbrauch zu machende Angaben