(23.01.2018) Für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann eine Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht begründet werden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 13.10.2017.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Keine Ausübungbefugnis des Verbands für Individualansprüche der Eigentümer