BGH: Instandhaltungspflicht umfasst auch deren Kosten!

(22.02.2017) Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.10.2016.

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