BGH erweitert Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zu Gunsten des Verbrauchers

(13.10.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit der Reichweite der Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf beschäftigt.

Quelle: IBR News
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