(13.10.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit der Reichweite der Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf beschäftigt.
Quelle: IBR News
Link: BGH erweitert Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zu Gunsten des Verbrauchers