(16.05.2022) Steht ein Altbau direkt an der Grundstücksgrenze, ragt eine Extra-Dämmschicht außen zwangsläufig nach nebenan – wann muss der Nachbar das für den Klimaschutz hinnehmen? Diese Frage beschäftigt seit Freitag den Bundesgerichtshof. Die meisten Bundesländer haben spezielle Regelungen geschaffen, um Sanierungen möglichst einfach zu machen. In Berlin wird betroffenen Nachbarn allerdings besonders viel zugemutet. Das könnte verfassungswidrig sein.
Quelle: IBR News
Link: BGH entscheidet bald zu nachträglicher Wärmedämmung bei Altbauten