(08.12.2020) Eine Vertragsbestimmung, die die Beendigung eines Mietvertrags an die Beendigung eines (unbefristeten) Arbeits- oder Dienstverhältnisses knüpft, stellt eine auflösende Bedingung dar. Macht der Mieter deutlich, nicht ausziehen zu wollen und somit die Bedingung nicht gegen sich gelten zu lassen, wird das Mietverhältnis zwischen den Parteien unverändert fortgesetzt. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 11.11.2020.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Ende des Dienstverhältnisses = Ende des Mietvertrags?