(09.11.2016) Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 08.11.2016 entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine “Darlehensgebühr” in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
Quelle: IBR News
Link: BGH: "Darlehensgebühr" in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen unwirksam