BGH: Bei bestrittener Heizkostenabrechnung trifft Vermieter Beweislast für erhobene Forderung

Umfang einer Belegeinsicht des Mieters

(07.02.2018) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.

Quelle: IBR News
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