Umfang einer Belegeinsicht des Mieters
(07.02.2018) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.
Quelle: IBR News
Link: BGH: Bei bestrittener Heizkostenabrechnung trifft Vermieter Beweislast für erhobene Forderung