BGH: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos

(20.09.2017) Der u.a. für das Gewerberaummietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den Antrag des Frankfurter Renn-Klubs e.V., die Zwangsvollstreckung aus den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juli 2017 und des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2016 einstweilen einzustellen, zurückgewiesen.

Quelle: IBR News
Link: BGH: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos

BGH: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos

Ähnliche Beiträge

AHO-Herbsttagung 2024 – Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss der HOAI-Reform

(10.12.2024) Die laufende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter den geänderten aktuellen politischen Vorzeichen der bevorstehenden Bundestagsneuwahl im Februar 2025 stand im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die am 05. Dezember 2024 vor mehr als 150 Teilnehmern im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin stattfand. Quelle: IBR News Link: AHO-Herbsttagung 2024 – Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss

Gemeinsame Pressemitteilung: Gefahrstoffverordnung – Neue Regeln für den Umgang mit Asbest

Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten (10.12.2024) Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informieren über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für

Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten

(10.12.2204) Eine Anwältin riet ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme ihrer Berufung, obwohl diese infolge einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden war. Laut OLG Frankfurt a.M. haftet sie nun ihrem Rechtsschutzversicherer für die verursachten Kosten. Quelle: IBR News Link: Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten