(19.10.2016) Beim Grundstückskauf führt der Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund einer Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2016 II R 39/14 entschieden hat.
Quelle: IBR News
Link: BFH: Keine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Käufers