(12.07.2018) Wer die degressive Gebäude-AfA in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29.05.2018 – IX R 33/16 zu § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.
Quelle: IBR News
Link: BFH: Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer