BFH: Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer

(12.07.2018) Wer die degressive Gebäude-AfA in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29.05.2018 – IX R 33/16 zu § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.

Quelle: IBR News
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