(28.08.2017) Bei einem Immobilienkauf geht es um viel Geld. Wird der Käufer um sein Geld betrogen, gibt es – zumindest bei geplanter Vermietung – die Möglichkeit, den Schaden steuerlich geltend zu machen.
Quelle: IBR News
Link: Betrug beim Immobilienkauf: Schaden steuerlich absetzbar?