Betriebskosten sind Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland

DMB-Broschüre “Die zweite Miete” neu aufgelegt

(20.02.2017) Betriebskosten sind und bleiben Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland. Kein Wunder, denn Mieterinnen und Mieter zahlen zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser, für Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Versicherungen, Aufzug usw. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung müssen 1.680 bis 2.520 Euro für die so genannte zweite Miete einkalkuliert werden.

Quelle: IBR News
Link: Betriebskosten sind Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland

Betriebskosten sind Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland

Ähnliche Beiträge

Klarheit im Detail: Sonderwünsche müssen eindeutig formuliert werden

(04.10.2024) Bauherren haben auch im Schlüsselfertigbau die Möglichkeit, das Haus entsprechend ihrer individuellen Vorstellungen errichten zu lassen. Ganz egal, ob es sich dabei um besondere Bodenbeläge, ein zusätzliches Badezimmer oder die Art der Wandfliesen handelt – solche Sonderwünsche, festgehalten in Bauvertrag und Baubeschreibung, werden von den Firmen in der Regel berücksichtigt, selbstverständlich für entsprechenden Aufpreis.

E-Handwerke und Gerüstbauer-Handwerk bringen Leitfaden zum Thema "Gerüstbau bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen" heraus

(04.10.2024) Die Energiewende ist eine gemeinsame Herausforderung. Ihre Umsetzung muss hochwertig und sicher erfolgen. Dafür organisieren die handwerklichen Fachverbände Kooperationen und entwickeln Hilfestellungen. Nun haben der ZVEH, die Bundesinnung und der Bundesverband Gerüstbau zusammen mit den Berufsgenossenschaften einen neuen Baustein für effizientes und sicheres Arbeiten vorgelegt. Quelle: IBR News Link: E-Handwerke und Gerüstbauer-Handwerk bringen Leitfaden

Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert

(04.10.2024) Seit 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte können nunmehr innerhalb der EU Parteien und ihre Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuschalten und anhören, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf. Quelle: IBR News Link: Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert