Betriebskosten: Belegeinsicht durch die Mieter

(01.03.2017) Erhält der Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters, hat er das Recht, diese Abrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen. Hier kann es nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein notwendig werden, dass der Mieter die Rechnungen, Bescheide und Belege im Original prüft, die der Vermieterabrechnung zugrunde liegen.

Quelle: IBR News
Link: Betriebskosten: Belegeinsicht durch die Mieter

Betriebskosten: Belegeinsicht durch die Mieter

Ähnliche Beiträge

ifo Institut: Im Wohnungsbau fehlen weiter die Aufträge

(13.01.2025) Die Auftragslage im Wohnungsbau bleibt angespannt. 53,6 Prozent der Unternehmen meldeten im Dezember einen Mangel an Aufträgen, nach 54,0 Prozent im November. “Die strukturellen Probleme im Wohnungsbau bleiben bestehen”, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. “Die neue Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen bei der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.” Quelle: IBR News Link:

Kündigung in elektronisch eingereichter Klage wirksam?

(10.01.2025) Der BGH hat sich in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 27.11.2024 mit der Frage beschäftigt, ob eine per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) schriftsätzlich eingereichte Kündigung durch die Weiterleitung seitens des Gerichts dem Kündigungsempfänger bzw. dessen Prozessbevollmächtigten formwirksam zugegangen ist. Quelle: IBR News Link: Kündigung in elektronisch eingereichter Klage wirksam?