(06.10.2016) Der Vermieter bleibt Eigentümer der Wohnung, auch wenn er den Besitz vermietet. Dadurch bleiben Pflichten, die der Vermieter zu erfüllen hat. So muss er – solange nicht der Mieter selbst schuld ist – unabhängig von der Frage, wer den Schaden verursacht hat, gegenüber seinem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand versetzen.
Quelle: IBR News
Link: Besichtigung der Wohnung – wann darf der Vermieter rein?