Berliner Mietspiegel 2015 ist taugliche Schätzgrundlage

(28.10.2016) Erneut hat das Landgericht Berlin geurteilt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 als einfache Schätzungsgrundlage herangezogen werden könne, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Wie schon die Zivilkammern 67 und 18 (vgl. Pressemitteilung 46/2016) ging die Zivilkammer 65 in einem am 31. August 2016 verkündeten Urteil davon aus, dass trotz der Einwendungen der Vermieterseite gegen den Mietspiegel ein gerichtliches Gutachten nicht erforderlich sei.

Quelle: IBR News
Link: Berliner Mietspiegel 2015 ist taugliche Schätzgrundlage

Berliner Mietspiegel 2015 ist taugliche Schätzgrundlage

Ähnliche Beiträge

Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

(21.01.2025) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., die BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe e. V. und die IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken haben heute ein gemeinsames Papier mit zehn Forderungen zur zeitnahen Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt. Quelle: IBR News Link: Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

(22.01.2025) Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Dach bzw. ihre oberste Geschossdecke zu dämmen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, in denen eine teure Dämmung nicht erforderlich ist. Quelle: IBR News Link: Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

Bürokratieabbau: Sonderausschuss muss liefern

(20.01.2025) Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) Dr. Robert Momberg äußert sich zur heutigen Konstituierung des Sonderausschusses Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg: Quelle: IBR News Link: Bürokratieabbau: Sonderausschuss muss liefern