(05.07.2018) Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) verpflichtet, in den Wohngebäuden der Kläger die Wohnküche, eine Wohndiele und einen Wintergarten in das Schallschutzprogramm einzubeziehen.
Quelle: IBR News
Link: BER: Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten