Bemessung der Grunderwerbsteuer beim Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

(22.10.2020) Bloße Schwie­rig­kei­ten bei der Er­mitt­lung der Ge­gen­leis­tung, die be­ho­ben wer­den kön­nen, rei­chen nicht, um nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GrEStG den Wert der Ge­gen­leis­tung nach § 8 Abs. 1 GrEStG durch den Grund­stücks­wert zu er­set­zen. Dies hat das Fi­nanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg mit Ur­teil vom 05.12.2019 im zwei­ten Rechts­gang ent­schie­den. Im Streit­fall sind die Klä­ger einer Pla­nungs-GbR bei­ge­tre­ten, die zuvor ein un­be­bau­tes Grund­stück er­wor­ben hatte.

Quelle: IBR News
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