(19.06.2019) Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom gestrigen Tag den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen einen Bebauungsplan der Stadt Winterberg abgelehnt, der im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer sog. Mega-Zipline regelt. Die inzwischen in Betrieb befindliche Riesenseilrutsche ist mit ca. 970 m eine der streckenlängsten derartigen Anlagen in Deutschland.
Quelle: IBR News
Link: Bebauungsplan der Stadt Winterberg für eine Mega-Zipline rechtmäßig