(12.09.2024) Beim Zugang zum Anwaltspostfach gibt es in der Praxis immer mal wieder Ärger, zumal wenn es eingangsbereit, aber für kurze Zeit (noch) nicht lesbar ist. Keine Ideallösung für den BGH. Der aber bestätigt, dass die BRAK nicht verpflichtet ist, dem Inhaber bereits eingegangene Daten mitzuteilen.
Quelle: IBR News
Link: beA-Zugang: Wenn Post ankommt, der Anwalt sie aber nicht lesen kann