Baugewerbe warnt: Der 15.10. ist ein schwarzer Tag für die deutsche Bauwirtschaft!

Alleinige CE-Kennzeichnung von Bauprodukten führt zu Unsicherheit für Planer, Bauunternehmen und Bauherren

(17.10.2016) “Mit den Änderungen der technischen Regeln für Bauprodukte durch Änderung der Bauregelliste wird das bewährte Ü-Zeichen für Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 wegfallen, da ein Ersatz zwischenzeitlich nicht geschaffen worden ist. Das Nachsehen haben Bauherren, Bauunternehmer und Planer, die mit einer völlig unzureichende CE-Kennzeichnung zurecht kommen müssen.” Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, am 14.10.2016 in Berlin. “Nun droht erhebliche Unsicherheit. Denn die geplanten Neuregelungen weisen viele Lücken auf. Bis heute ist nicht geklärt, wie die Bauproduktenqualität im Einzelfall nachzuweisen ist.”

Quelle: IBR News
Link: Baugewerbe warnt: Der 15.10. ist ein schwarzer Tag für die deutsche Bauwirtschaft!

Baugewerbe warnt: Der 15.10. ist ein schwarzer Tag für die deutsche Bauwirtschaft!

Ähnliche Beiträge

AHO-Herbsttagung 2024 – Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss der HOAI-Reform

(10.12.2024) Die laufende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter den geänderten aktuellen politischen Vorzeichen der bevorstehenden Bundestagsneuwahl im Februar 2025 stand im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die am 05. Dezember 2024 vor mehr als 150 Teilnehmern im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin stattfand. Quelle: IBR News Link: AHO-Herbsttagung 2024 – Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss

Gemeinsame Pressemitteilung: Gefahrstoffverordnung – Neue Regeln für den Umgang mit Asbest

Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten (10.12.2024) Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informieren über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für

Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten

(10.12.2204) Eine Anwältin riet ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme ihrer Berufung, obwohl diese infolge einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden war. Laut OLG Frankfurt a.M. haftet sie nun ihrem Rechtsschutzversicherer für die verursachten Kosten. Quelle: IBR News Link: Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten