Entsorgungsnotstand bei Dämmstoffen mit HBCD muss beendet werden
(29.11.2016) “Die Abfallverzeichnis-Verordnung muss dringend geändert werden, damit Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, nicht länger als gefährlicher Abfall eingestuft werden.” Diese Forderung erhob der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, im Vorfeld der Umweltministerkonferenz am 30. November 2016.
Quelle: IBR News
Link: Baugewerbe: Korrektur der Abfallverzeichnis-Verordnung dringend notwendig