(19.04.2018) “Das neue Bauvertragsrecht ist noch nicht in der breiten Praxis angekommen”, konstatiert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Das gilt unter anderem für die sogenannte Baubeschreibung. Wer seit Anfang 2018 einen Verbraucherbauvertrag abschließen möchte, der hat das Recht auf diese konkrete Baubeschreibung.
Quelle: IBR News
Link: Baufirmen hebeln neue Verbraucherrechte aus – VPB legt Ratgeber zur Baubeschreibung vor