Bauen, um zu vermieten

(01.12.2021) Wer steuerlich vom Bau einer bezahlbaren Wohnung profitieren möchten, muss sich beeilen. Am 31. Dezember 2021 läuft die Förderungsmöglichkeit ab, daher muss für die entsprechenden Gebäude vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erfolgt sein.

Quelle: IBR News
Link: Bauen, um zu vermieten

Bauen, um zu vermieten

Ähnliche Beiträge

"Wohnimmobilien in Deutschland waren stark überbewertet"

(19.04.2024) Niedrigzins-Darlehen aus der Vergangenheit können für deutsche Banken eine Herausforderung werden. Das schreibt der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) in seinem Bericht für den Zeitraum April 2022 bis März 2023, der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt (20/11070). Quelle: IBR News Link: "Wohnimmobilien in Deutschland waren stark überbewertet"

Immobilienwirtschaft zu den Wohnungsbaugenehmigungen: "Es geht nicht mehr so weiter!"

(19.04.2024) Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Baugenehmigungen für Wohnungen brechen weiter ein. Sie sind aus Sicht der Immobilienwirtschaft eine Herausforderung für verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker in Deutschland. „Der Wohnungsbau steckt in einer Abwärtsspirale. Es geht nicht mehr so weiter! Diese Abwärtsspirale muss zwingend gestoppt werden. Die Länder müssen endlich ihren Teil der Verantwortung

Erst laut, dann taub! Gemeinsam gegen Lärm am Bau

BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU setzen Zeichen gegen Lärmschwerhörigkeit (19.04.2024) Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Vorfeld des Tags gegen Lärm am 24. April mehr Anstrengungen beim Thema