BAG Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags – Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2014)

(04.10.2016) Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 17. März 2014 ist mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG a.F. unwirksam. Zwar hat sich die zuständige Ministerin für Arbeit und Soziales mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) befasst, jedoch war die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50%-Quote nicht erreicht.

Quelle: IBR News
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