(20.06.2025) Ein Kunde überwies 11.000 Euro vermeintlich an seinen Handwerker. Doch er war an einen Betrüger geraten, der den E-Mail-Account gehackt und Nachrichten gefälscht hatte. Den Werklohn muss er zum großen Teil trotzdem zahlen, entschied das LG Koblenz.
Quelle: IBR News
Link: Auf E-Mail-Hacker reingefallen: Kunde muss Werklohn trotzdem zahlen