(20.11.2017) Die Haltung von zehn Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet von Sitters ist den Nachbarn zumutbar. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 23.10.2017 hervor. Das Begehren einer Anwohnerin auf Aufhebung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Hühnerstalls auf dem Nachbargrundstück ist aus diesem Grund erfolglos geblieben.
Quelle: IBR News
Link: Auf dem Dorf ist die Haltung von zehn Hühnern und einem Hahn hinzunehmen