(17.05.2022) Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Auch Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein