(02.12.2024) Ein Anwalt wurde vom Anwaltsgericht verurteilt und legte Berufung ein – per Fax. Laut AGH Berlin ist aber im anwaltsgerichtlichen Verfahren § 32d Abs. 2 StPO anzuwenden und die Berufung daher elektronisch zu übermitteln. Einer abweichenden Ansicht eines anderen AGH erteilte er eine Absage.
Quelle: IBR News
Link: Auch nicht im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Anwalt darf Berufung nicht per Fax einlegen