Auch lange zurückliegende Mietrückstände können zur fristlosen Kündigung führen

(16.03.2017) Auch wenn schon einige Monate seit der nicht bezahlten Miete verstrichen sind, kann der Eigentümer trotzdem noch die fristlose Kündigung aussprechen. Das ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest dann möglich, wenn dem Mieter zuvor angesichts der Fehlbeträge eine Mahnung ausgesprochen worden war.

Quelle: IBR News
Link: Auch lange zurückliegende Mietrückstände können zur fristlosen Kündigung führen

Auch lange zurückliegende Mietrückstände können zur fristlosen Kündigung führen

Ähnliche Beiträge

Extravaganter Portalrahmen: Keine Baugenehmigung für Tor zum Adelshof

(02.12.2024) Ein Landwirt hatte seiner Hofeinfahrt ein opulentes Tor mit Säulen und Skulpturen gegönnt – ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Die verwehrte ihm auch das VG Koblenz, da half auch das Argument des Mannes nicht, es handele sich um einen “Adelshof”. Quelle: IBR News Link: Extravaganter Portalrahmen: Keine Baugenehmigung für Tor zum Adelshof

Auch nicht im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Anwalt darf Berufung nicht per Fax einlegen

(02.12.2024) Ein Anwalt wurde vom Anwaltsgericht verurteilt und legte Berufung ein – per Fax. Laut AGH Berlin ist aber im anwaltsgerichtlichen Verfahren § 32d Abs. 2 StPO anzuwenden und die Berufung daher elektronisch zu übermitteln. Einer abweichenden Ansicht eines anderen AGH erteilte er eine Absage. Quelle: IBR News Link: Auch nicht im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Anwalt

Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

(29.11.2024) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf “zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung” eingebracht (20/13956). Ziel sei es dabei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, erklärt die Regierung. Quelle: IBR News Link: Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit