(05.09.2016) Eine als Eigenkompostierer anerkannte Familie aus dem Landkreis Südwestpfalz ist zu Recht zu Abfallentsorgungsgebühren für das Vorhalten einer Biotonne herangezogen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil vom 29.08.2016 entschieden (Az.: 4 K 12/16).
Quelle: IBR News
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