(04.08.2020)Künftig können auch Anwälte die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen. Dies haben der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 03.08.2020 gemeinsam mitgeteilt. Ab dem 10.08.2020 könnten sich Anwälte an der digitalen Online-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums anmelden.
Quelle: IBR News
Link: Auch Anwälte können künftig Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen beantragen