ARGE Baurecht rät bei Nachtragsvergütungen zu offenem und redlichem Diskurs

(01.02.2017) Nachträge sind in der heutigen Baupraxis gang und gäbe. Die dazugehörigen Grundlagen zur Preisbestimmung haben sich längst zu einer eigenen außergesetzlichen Rechtsmaterie entwickelt. Zumeist werden Nachtragsvergütungen auf Basis der sogenannten Korbion’schen Formel ermittelt. Diese – hauptsächlich beim VOB/B-Werkvertrag angewandte – Preisfortschreibungsregel lautet: Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis.

Quelle: IBR News
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ARGE Baurecht rät bei Nachtragsvergütungen zu offenem und redlichem Diskurs

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